Erwägungsgrund 38 32024R1787
Nachweisgrenzen sollen gewährleisten, dass die Messgeräte empfindlich genug sind, um Lecks gemäß dieser Verordnung zu erkennen. Diese Messempfindlichkeitsgrenzen sowie die anzuwendenden Messtechniken sollten von der Kommission unter Berücksichtigung der verschiedenen Arten von Komponenten und LDAR-Untersuchungen für alle Komponentenkategorien zusammen mit den für den ersten Schritt der LDAR-Untersuchungen für unterirdische Komponenten geltenden Schwellenwerte festgelegt werden.