Erwägungsgrund 37 32024R1787
Bei den unterirdischen Komponenten werden LDAR-Untersuchungen in der Regel in zwei Schritten durchgeführt. Der erste Schritt besteht darin, eine erste Leckerkennung durchzuführen und zu entscheiden, ob der Boden aufgegraben oder ein Abbohren durchgeführt werden soll, wenn die Rohrleitung unmittelbar zugänglich ist. Die Betreiber graben den Boden auf oder nehmen ein Abbohren vor, wenn das Leck bei dem ersten Leckerkennungsschwellenwert oder oberhalb desselben liegt. Der zweite Schritt besteht darin, eine zweite Leckerkennung durchzuführen und zu entscheiden, ob das Leck repariert werden soll. Die Betreiber reparieren das Leck, wenn es bei dem zweiten Leckerkennungsschwellenwert oder oberhalb desselben liegt.