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Gegenwärtig gibt es keine unionsweiten spezifischen Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Methanemissionen im Kohlesektor, obwohl verschiedenste Technologien zur Emissionsminderung verfügbar sind. Es gibt keine europäische oder internationale Norm für die kohlespezifische Überwachung, Berichterstattung und Prüfung. In der Union ist die Berichterstattung über die Methanemissionen der Kohleindustrie Teil der Berichterstattung der Mitgliedstaaten über Treibhausgasemissionen. Die Daten von untertägigen Kohlebergwerken sind außerdem im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister enthalten, das durch die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen wurde
Unbeschadet der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können die Mitgliedstaaten ein System von Anreizen zur…
Unbeschadet des geltenden sektorspezifischen Unionsrechts sind für stillgelegte untertägige Kohlebergwerke bestehende bewährte Minderungsverfahren zur…
Beträgt die beobachtete jährliche Methanemissionen eines in Anhang VIII Teil 1 Nummer 1.5 aufgelisteten Elements in sechs aufeinanderfolgenden Jahren bei…
Die zuständigen Behörden machen die Informationen, die ihnen gemäß dem vorliegenden Artikel vorgelegt werden, der Öffentlichkeit und der Kommission gemäß…
Die durch Methanemissionen verursachte Erderwärmung ist grenzüberschreitend. Auch wenn einige Drittländer, die fossile Energie erzeugen, beginnen, im Inland…
Die in der Verordnung (EU) 2021/1119 für 2030 festgelegten Treibhausgasemissionsreduktionsziele der Union und die verbindlichen nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.