Erwägungsgrund 21 32024R1787
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Daten ihrer Treibhausgasverzeichnisse und ihre nationalen Projektionen zu übermitteln. Gemäß jener Verordnung muss die Berichterstattung nach den UNFCCC-Leitlinien erfolgen, und sie basiert in vielen Fällen auf Standardemissionsfaktoren anstatt auf direkten Messungen an der Quelle, was Unsicherheiten hinsichtlich des Ursprungs, der Häufigkeit und der Größenordnung der Emissionen mit sich bringt.