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Bei aktiven untertägigen Kohlebergwerken sollten Emissionsminderungsmaßnahmen durch eine schrittweise Abschaffung von Abfackelvorrichtungen mit einem konzeptionsbedingten Zerstörungs- und Abscheidegrad von weniger als 99 % umgesetzt werden. Bei stillgelegten oder aufgegebenen untertägigen Kohlebergwerken können Methanemissionen durch Fluten verhindert werden; dies geschieht jedoch nicht systematisch und birgt Gefahren für die Umwelt. Auch in diesen Kohlebergwerken sollten Abfackelvorrichtungen mit einem konzeptionsbedingten Zerstörungs- und Abscheidegrad von weniger als 99 % schrittweise abgeschafft werden. Da es aufgrund von geologischen Zwängen und Umweltüberlegungen keine allgemeingültige Methode für aufgegebene untertägige Kohlebergwerke geben kann, sollten die Mitgliedstaaten eigene Emissionsminderungspläne festlegen, wobei sie diesen Zwängen und der technischen Durchführbarkeit der Minderung von AMM-Emissionen Rechnung tragen.
Unbeschadet des geltenden sektorspezifischen Unionsrechts sind für stillgelegte untertägige Kohlebergwerke bestehende bewährte Minderungsverfahren zur…
die aufgrund der Wartung des Gasabsaugsystems unvermeidbar sind.
Eine Minderung der Methanemissionen ist am besten bei aktiven und stillgelegten untertägigen Kohlebergwerken oder aufgegebenen untertägigen Kohlebergwerken…
In stillgelegten oder aufgegebenen Kohlebergwerken sollten bestehende bewährte Verfahren zur Verringerung von Methanemissionen zulässig sein, wie etwa…
Die Methanemissionen aus vollständig gefluteten untertägigen Kohlebergwerken gehen in der Regel im Laufe der Zeit erheblich zurück, da sich die…
Wenn die Förderung eingestellt und ein Kohlebergwerk stillgelegt oder aufgegeben wird, wird Methan weiterhin freigesetzt; dabei handelt es sich um sogenannte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.