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Neue Verträge, die Unionsimporteure für die Lieferung von Rohöl, Erdgas oder Kohle schließen, sollten dazu beitragen, dass in Drittländern Vorschriften zur Überwachung, Meldung und Prüfung von Methanemissionen eingeführt werden, die den in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften gleichwertig sind. Es sollten Vorschriften erlassen werden, um es Drittlandlieferer und Unionsimporteuren zu ermöglichen, die Gleichwertigkeit dieser Maßnahmen mit den Anforderungen dieser Verordnung in Bezug auf Rohöl, Erdgas oder Kohle, das bzw. die in die Union eingeführt wird, nachzuweisen. Während entsprechende Klauseln nicht in bestehende Verträge aufgenommen werden können, ist es doch möglich, solche Klauseln in neue Verträge oder in bestehende Verträge, die — auch stillschweigend — verlängert werden sollen, aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wären von der Kommission empfohlene Musterklauseln für die Unternehmen nützlich.
Die Kommission gibt Empfehlungen mit fakultativen Musterklauseln in Bezug auf die für die Zwecke der Absätze 1 und 2 bereitzustellenden Informationen ab, die…
eine Bewertung der Anstrengungen, die von Erzeugern oder Importeuren in der Union sowie von Erzeugern oder Exporteuren aus Drittländern, die Rohöl, Erdgas oder…
Die Kommission schlägt vor, im Namen der Union bilaterale Dialoge mit Drittländern aufzunehmen, aus denen die Union Rohöl, Erdgas oder Kohle einführt, mit dem…
Die Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle in die Union sollten daher verpflichtet werden, den einschlägigen zuständigen Behörden Informationen über die von…
Es sollte möglich sein, die Gleichwertigkeit der Überwachung, Meldung und Prüfung von Methanemissionen nicht nur durch Maßnahmen zu erreichen, die von einzelnen…
Es sollten Instrumente, einschließlich Dialogen über Vorgänge mit extrem hohen Emissionen, Entscheidungen über die Gleichwertigkeit der Überwachung, Meldung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.