Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten und zur Wahrung der Versorgungssicherheit dürfen Erdgaslieferungen aus der Russischen Föderation oder Belarus und LNG-Lieferungen aus LNG-Anlagen, die sich in der Russischen Föderation oder in Belarus befinden, bis zum 31. Dezember 2025 nicht über den Mechanismus für die Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas angeboten werden.
Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt für alle LNG-Lieferungen aus LNG-Anlagen, die sich in der Russischen Föderation oder in Belarus befinden, und für Erdgaslieferungen, die über die folgenden Einspeisepunkte in die Mitgliedstaaten oder Vertragsparteien der Energiegemeinschaft gelangen:
Greifswald,
Lubmin II,
Imatra,
Narva,
Värska,
Luhamaa,
Šakiai,
Kotlovka,
Kondratki,
Wysokoje,
Tieterowka,
Mozyr,
Kobryn,
Sudzha (RU)/UA,
Belgorod (RU)/UA,
Valuyki (RU)/UA,
Serebryanka (RU)/UA,
Pisarevka (RU)/UA,
Sokhranovka (RU)/UA,
Prokhorovka (RU)/UA,
Platovo (RU)/UA,
Strandzha 2 (BG)/Malkoclar (TR).
Der Mechanismus für die Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas und der Mechanismus zur Unterstützung der Marktentwicklung für Wasserstoff…
Informationen über die Zahl der Erdgasunternehmen, die sich an dem Mechanismus für Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas beteiligen, und…
im Einklang mit den Rechten und Pflichten der Union oder der Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern getroffen werden.
Erfassung und Bewertung der Nachfrage aufseiten der Abnehmer;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.