Erwägungsgrund 52 32024R1789
Die Kommission sollte dafür sorgen, dass die Dienstleister ihre in der vorliegenden Verordnung festgelegten Aufgaben unter Berücksichtigung der Ziele des Mechanismus und der Besonderheiten von Erdgas organisieren. Insbesondere sollten die Dienstleister bei der Zuweisung von Angeboten für die Lieferung von Erdgas an Unternehmen, die die Nachfragebündelung durchführen, Methoden anwenden, bei denen kleinere Teilnehmer gegenüber größeren Teilnehmern nicht diskriminiert werden. Beispielsweise sollten die Dienstleister Angebote für die Lieferung von Erdgas im Verhältnis zu den Mengen zuweisen, die die einzelnen Unternehmen als Nachfrage angegeben haben. Dies könnte relevant sein, wenn die Nachfrage nach Erdgas auf dem Energiemarkt der Union durch das Angebot von Erdgas nicht ausreichend gedeckt werden kann. Die Kommission sollte die für die Aufgaben der Dienstleister geltenden einschlägigen Anforderungen in den Spezifikationen der betreffenden Ausschreibung festlegen.