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Angesichts des Potenzials von Wasserstoff als Energieträger und der Möglichkeit des Handels von Wasserstoff zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern ist klarzustellen, dass die gemäß dem Beschluss (EU) 2017/684 des Europäischen Parlaments und des Rates für zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich in Bezug auf Erdgas geltenden Notifizierungspflichten auch für zwischenstaatliche Abkommen in Bezug auf Wasserstoff, einschließlich Wasserstoffverbindungen wie Ammoniak und flüssiger organischer Wasserstoffträger, gelten. Der genannte Beschluss sollte daher entsprechend geändert werden.
Die im Beschluss (EU) 2017/684 in Bezug auf Erdgas festgelegten Notifizierungspflichten hinsichtlich zwischenstaatlicher Abkommen im Energiebereich sind so…
Dieser Beschluss sollte für zwischenstaatliche Abkommen gelten. Zwischenstaatliche Abkommen bringen insbesondere über ihren Inhalt und unabhängig von ihrer…
Bis zum 3. August 2017 notifizieren die Mitgliedstaaten der Kommission alle bestehenden zwischenstaatlichen Abkommen, einschließlich etwaiger Anhänge und…
Es ist zu erwarten, dass Wasserstoff und Wasserstoffderivate wie Ammoniak oder flüssige organische Wasserstoffträger in die Union eingeführt und innerhalb der…
Nach der Ratifizierung eines zwischenstaatlichen Abkommens oder einer Änderung eines zwischenstaatlichen Abkommens notifiziert der betreffende Mitgliedstaat der…
Verbindungsleitungen mit Drittländern können als Transportmittel für die Ein- oder Ausfuhr von Wasserstoff dienen. Die Anwendbarkeit dieser Richtlinie auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.