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Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, eine vollständige oder teilweise regionale Integration zu verwirklichen, wenn zwei oder mehr benachbarte Einspeise-/Ausspeisesysteme zusammengeführt werden. Als wichtiger Schritt zur Integration fragmentierter Erdgasmärkte und zur Verbesserung des Funktionierens des Erdgasbinnenmarkts sollte es möglich sein, eine teilweise regionale Integration zu ermöglichen, die verschiedene Bilanzierungszonen umfasst.
Die Mitgliedstaaten und die Regulierungsbehörden arbeiten zusammen, um zur Schaffung regionaler Märkte — sofern die Mitgliedstaaten oder ihre…
Zur Schaffung eines Erdgasbinnenmarkts sollten die Mitgliedstaaten die Integration ihrer nationalen Märkte und die Zusammenarbeit der Netzbetreiber auf Unions-…
Die freiwillige Integration regionaler Märkte und insbesondere Marktfusionen können je nach den Besonderheiten der Märkte unterschiedliche Vorteile bieten. Die…
Anstatt nationale Netzentwicklungspläne auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten vorzulegen, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, im Einklang mit…
Die Mitgliedstaaten und die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft sollten in allen Angelegenheiten, die die Entwicklung einer integrierten…
Zur Vollendung des Erdgasbinnenmarkts sollte für ausreichende grenzüberschreitende Erdgasfernleitungskapazitäten gesorgt und die Marktintegration gefördert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.