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Der Zugang zum Einspeise-/Ausspeisesystem sollte grundsätzlich auf verbindlicher Kapazität basieren. Die Netzbetreiber sollten verpflichtet werden, auf eine Weise zusammenzuarbeiten, die das Angebot verbindlicher Kapazität maximiert, was es den Netznutzern ermöglicht, das ein- oder ausgespeiste Erdgas auf der Grundlage verbindlicher Kapazität jedem Einspeise- oder Ausspeisepunkt desselben Einspeise-/Ausspeisesystems zuzuweisen.
„Einspeise-/Ausspeisesystem“ ein Zugangsmodell für Erdgas oder Wasserstoff, bei dem die Netzbenutzer an Einspeise- und Ausspeisepunkten voneinander unabhängig…
Zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen müssen Betreiber von Gasversorgungsnetzen Einspeise- und Ausspeisekapazitäten anbieten, die den…
Absatz 1 lässt die Möglichkeit von Verteilernetzbetreibern unberührt, Alternativen zu Investitionen in den Umkehrfluss zu entwickeln, wie z. B. Lösungen…
Die Regelungen für den Zugang Dritter sollten auf den in dieser Verordnung festgelegten Grundsätzen beruhen. Die Organisation der Einspeise-/Ausspeisesysteme,…
Bedingte Kapazität sollte nur angeboten werden, wenn die Netzbetreiber keine verbindliche Kapazität anbieten können. Die Netzbetreiber sollten die Bedingungen…
Für die Verbesserung des Wettbewerbs durch einen liquiden Großhandelsmarkt für Erdgas ist von entscheidender Bedeutung, dass Gas unabhängig davon, wo es sich im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.