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Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin in der Lage sein, auf ihre ursprünglichen Spezifikationen für die Gasqualität zurückzugreifen, wenn ihre Regulierungsbehörden oder ACER beschließen, eine grenzüberschreitende Beschränkung aufgrund unterschiedlicher Mengen oder Verfahren bei der Beimischung von Wasserstoff aufrechtzuerhalten. Die Möglichkeit, solche grenzüberschreitenden Beschränkungen aufrechtzuerhalten, ist besonders wichtig in Mitgliedstaaten, die lediglich über einen einzigen Kopplungspunkt verfügen oder wo die Erdgasmengen hauptsächlich über einen einzigen Kopplungspunkt ins Land gelangen. Um ungehinderte grenzüberschreitende Ströme zu gewährleisten und die Integrität des Energiebinnenmarkts zu wahren, sollten die betreffenden Regulierungsbehörden und gegebenenfalls ACER befugt sein, das gemeinsame Streitbeilegungsverfahren kontinuierlich wieder aufzunehmen, um den Entwicklungen auf den Erdgasmärkten und bei den entsprechenden Technologien Rechnung zu tragen.
Können die betreffenden Regulierungsbehörden keine gemeinsame koordinierte Entscheidung gemäß den Absätzen 8 und 10 dieses Artikels treffen, so entscheidet ACER…
ACER kann gemäß Artikel 21 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2024/1789 Empfehlungen zur Aufteilung der Kosten von Lösungen für Beschränkungen der…
ACER bietet einen integrierten Rahmen für die Beteiligung und Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden. Dieser Rahmen erleichtert die einheitliche Anwendung der…
Eines der Hauptziele dieser Richtlinie sollte der Aufbau eines wirklichen Erdgasbinnenmarktes durch ein in der ganzen Union verbundenes Netz sein, und demnach…
Die Mitgliedstaaten sollten zum Erreichen der Ziele der Energiepolitik der Union eng zusammenarbeiten und die Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Austausch…
Die Regulierungsbehörden sollten in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), die mit der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.