Erwägungsgrund 21 32024R1789
Es ist eine stärkere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern und, soweit relevant, den Verteilernetzbetreibern erforderlich, um Netzkodizes für die Bereitstellung und die Handhabung des konkreten und transparenten Zugangs zu den Fernleitungsnetzen über die Grenzen hinweg zu schaffen und eine abgestimmte, ausreichend zukunftsorientierte Planung und solide technische Entwicklung des Erdgasnetzes in der Union, einschließlich der Schaffung von Verbindungskapazitäten, unter gebührender Berücksichtigung der Umwelt sicherzustellen. Die Netzkodizes sollten den entwickelten Rahmenleitlinien, die ihrem Wesen nach nicht bindend sind und die von ACER ausgearbeitet wurden, folgen. ACER sollte bei der auf Fakten beruhenden Prüfung der Entwürfe von Netzkodizes — einschließlich der Frage, ob die Netzkodizes den Rahmenleitlinien entsprechen — mitwirken und diese der Kommission zur Annahme empfehlen können. ACER sollte ferner geplante Änderungen der Netzkodizes begutachten und diese der Kommission zur Annahme empfehlen können. Die Fernleitungsnetzbetreiber sollten ihre Netze nach diesen Netzkodizes betreiben.