Erwägungsgrund 2 32024R1803
Verordnung (EU) 2022/2309 verleiht dem Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates Wirksamkeit; sie sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen vor, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder dem zuständigen Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen als verantwortlich für die Beteiligung anoder die Unterstützung von Bandengewalt, kriminellen Aktivitäten oder Menschenrechtsverletzungen oder für sonstige Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis und der Region untegraben, benannt wurden.