Erwägungsgrund 6 32024R1821
Nach Ansicht der Kommission bietet das Gutachten der Behörde ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung von Eisen-Milchkaseinat, wie mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/949 zugelassen, in den dort festgelegten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, ausgenommen die Verwendung für Säuglinge und Kleinkinder, als Eisenquelle keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit gibt.