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Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 wird auch das Verbot, Diamanten unmittelbar oder mittelbar aus Belarus einzuführen, zu kaufen oder weiterzugeben, verhängt, das Diamanten betrifft, die ihren Ursprung in Belarus haben, aus Belarus ausgeführt oder durch Belarus durchgeführt werden. Dieses Verbot gilt für natürliche und synthetische Diamanten, ausgenommen Industriediamanten, sowie für Diamantschmuck.
Es ist zudem angezeigt, ein Verbot zu verhängen, Diamanten aus Belarus unmittelbar oder mittelbar einzuführen, zu kaufen oder weiterzugeben.
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2874 wird das Verbot verhängt, Diamanten aus Russland unmittelbar oder mittelbar einzuführen, zu kaufen oder zu verbringen. Dieses…
Ab dem 1. Juli 2024 ist es verboten, Diamanten und Erzeugnisse, die Diamanten enthalten, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder weiterzugeben,…
Der Beschluss (GASP) 2024/1864 enthält das Verbot, Gold unmittelbar oder mittelbar einzuführen, zu kaufen oder weiterzugeben. Dieses Verbot gilt für Gold mit…
Ab dem 1. Juli 2024 ist es verboten, in Anhang XXIX Teile A, B und C aufgeführte Diamanten und Erzeugnisse, die Diamanten enthalten, unmittelbar oder mittelbar…
Insbesondere hält es der Rat für angebracht, ein Verbot gegen die Einfuhr, den Kauf oder die Verbringung, sei es mittelbar oder unmittelbar, von Diamanten aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.