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Es ist untersagt,
unmittelbar oder mittelbar Kautschukerzeugnisse in die Union einzuführen, die
ihren Ursprung in Belarus haben oder
aus Belarus ausgeführt worden sind;
unmittelbar oder mittelbar Kautschukerzeugnisse gemäß Buchstabe a zu erwerben, die sich in Belarus befinden oder ihren Ursprung in Belarus haben;
Kautschukerzeugnisse gemäß Buchstabe a zu befördern, die ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus in ein anderes Land ausgeführt werden;
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten sowie Versicherungen und Rückversicherungen, im Zusammenhang mit den Verboten gemäß den Buchstaben a, b und c bereitzustellen.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.
aus Belarus ausgeführt wurden;
aus Belarus ausgeführt wurden;
aus Belarus ausgeführt wurden;
bestimmte Maschinen mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung…
der Republik Belarus, ihrer Regierung oder ihren öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.