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Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse handeln die für SoHO zuständigen Behörden unabhängig und unparteiisch, im öffentlichen Interesse und frei von jeglicher äußeren Einflussnahme, wie etwa politischer Einflussnahme oder Einflussnahme der Wirtschaft.
Die für SoHO zuständigen Behörden stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, die die SoHO-Überwachungstätigkeiten ausüben, einschließlich der Inspektoren und Assessoren, keine finanziellen oder anderen Interessen haben, die geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen, und dass sie sich insbesondere nicht in einer Situation befinden, die ihre Unparteilichkeit bei der Berufsausübung direkt oder indirekt infrage stellen könnte. Mitarbeiter, die SoHO-Überwachungstätigkeiten durchführen, geben eine Interessenerklärung ab und aktualisieren diese Erklärung regelmäßig. Auf dieser Grundlage ergreifen die für SoHO zuständigen Behörden die einschlägigen Maßnahmen, um das Risiko von Interessenkonflikten zu mindern.
Für die Durchführung von SoHO-Überwachungstätigkeiten zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der SoHO-Rechtsvorschriften sollten die Mitgliedstaaten für…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in Bezug auf das Personal der zuständigen Behörden, das die Aufsichts- und Zertifizierungstätigkeiten im Rahmen dieser…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden und sorgen dafür, dass sie und alle Personen, die für sie arbeiten bzw. für sie…
Instituten, an denen der Mitarbeiter oder das Mitglied des Führungsorgans der zuständigen Behörde für die Zwecke der Beaufsichtigung oder Entscheidungsfindung…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass das Mitglied oder die Mitglieder ihrer Aufsichtsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Ausübung ihrer Befugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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