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Während die Spende und das Aufbewahren von Humanmilchgeregelt werden sollten, um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern und Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, sollte das Stillen und Füttern des eigenen Kindes mit eigener Humanmilch nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Dies schließt auch persönliche Umstände ein, in denen solche Humanmilch in einer gemeinschaftlichen Einrichtung wie einem Krankenhaus, einer Kinderbetreuungseinrichtung oder am Arbeitsplatz zum Einsatz kommt oder dort gelagert wird, da es unverhältnismäßig wäre, diese Verordnung in einem solchen Kontext anzuwenden. Wird diese Humanmilch jedoch von einer spezialisierten SoHO-Einrichtung verarbeitet, insbesondere wenn sie pasteurisiert wird, sollte diese Verordnung Anwendung finden.
Humanmilch, sofern sie ausschließlich zur Ernährung des eigenen Kindes verwendet wird, ohne dass eine Verarbeitung durch eine SoHO-Einrichtung erfolgt.
Eine Vielzahl öffentlicher und privater Einrichtungen hat Einfluss auf die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit bzw. Funktionalität von SoHO, auch wenn sie…
In den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen alle SoHO, die zur Verwendung beim Menschen bestimmt sind. SoHO können auf verschiedene Weise aufbereitet und…
SoHO werden häufig vor der Verteilung oder, in einem autologen Kontext, vor der Verwendung beim Menschen verarbeitet. Bei der Verarbeitung können u. a. folgende…
Diese Verordnung gilt nicht für Forschungstätigkeiten, bei denen SoHO verwendet werden, wenn diese Forschung nicht mit der Verwendung beim Menschen verbunden…
Personen, denen SoHO zur späteren Verwendung beim Menschen im Rahmen ihrer eigenen Behandlung entnommen werden, oder Personen, denen SoHO im Rahmen ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.