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Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder einzuführen. In diesem Fall sollten die Mitgliedstaaten aus Gründen der Transparenz Einzelheiten dieser Maßnahmen öffentlich zugänglich machen. Strengere Schutzmaßnahmen, die von den Mitgliedstaaten eingeführt werden, sollten mit dem Unionsrecht vereinbar und dem Risiko für die menschliche Gesundheit angemessen sein. Diese Maßnahmen sollten nicht dazu führen, dass Personen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden, es sei denn, solche Maßnahmen oder ihre Anwendung sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich. Dazu könnte beispielsweise die Anwesenheit von oder der Zugang zu qualifiziertem medizinischem Fachpersonal bei der SoHO-Gewinnung gehören.
Die Mitgliedstaaten können in ihrem Hoheitsgebiet strengere nationale Maßnahmen als in dieser Verordnung vorgesehen beibehalten oder einführen, sofern diese…
Bei der Anwendung dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten die Achtung der Menschenwürde gewährleisten und niemanden wegen des Geschlechts, der Rasse, der…
Bei der Durchführung ihrer SoHO-Überwachungstätigkeiten sollten die für SoHO zuständigen Behörden für Transparenz sorgen. Dennoch sollten berufliche und…
Um die Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von allen Empfängern sicherzustellen, sollte die Veröffentlichung von Informationen über natürliche Personen…
Durch diese Verordnung wird es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Maßnahmen im Bereich der Einfuhr zu erlassen, sofern diese Maßnahmen im Einklang mit dem AEUV…
Sofern ein Mitgliedstaat im Einklang mit Artikel 13 der Richtlinie 95/46/EG Einschränkungen der Rechte der betroffenen Personen oder Ausnahmen davon vorsieht,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.