Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sofern ein Mitgliedstaat im Einklang mit Artikel 13 der Richtlinie 95/46/EG Einschränkungen der Rechte der betroffenen Personen oder Ausnahmen davon vorsieht, sollten Informationen über diese Einschränkungen oder Ausnahmen öffentlich bekanntgemacht werden, damit für die betroffenen Personen völlige Transparenz gewährleistet wird. Entsprechende Ausnahmen und Einschränkungen sollten notwendig und dem Zweck angemessen sein und geeigneten Garantien unterliegen.
Die Mitgliedstaaten können die Rechte und Pflichten gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 der Richtlinie 95/46/EG…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, sofern sie Ausnahmen von den in diesem Kapitel festgelegten Rechten der betroffenen Personen oder Einschränkungen…
Zur wirksamen Anwendung der Verordnung kann es erforderlich sein, bestimmte Rechte und Pflichten nach der Richtlinie 95/46/EG, insbesondere die Rechte nach…
Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung sollten Beschränkungen bestimmter Rechte und Pflichten nach der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und…
Der Informationsaustausch mit Drittländern hat sich für die ordnungsgemäße Anwendung der Verbrauchsteuervorschriften als vorteilhaft erwiesen und sollten daher…
Gemäß Artikel 17 Absatz 7 der Richtlinie 2007/2/EG sind Einschränkungen der gemeinsamen Datennutzung zulässig. Selbst wenn die Mitgliedstaaten solche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.