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Bei der Planung und Durchführung der Wiederherstellungsmaßnahmen, die für die Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen erforderlich sind, und bei der Festlegung des zufriedenstellenden Niveaus für die Biodiversitätsindikatoren für Wälder sollten die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten den Risiken von Waldbränden Rechnung tragen. Die Mitgliedstaaten sollten bewährte Verfahren zur Verringerung dieser Risiken nutzen, insbesondere derjenigen, die in den 2021 veröffentlichten Leitlinien der Kommission zur landgestützten Verhütung von Waldbränden beschrieben werden.
Zusätzlich zu den Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß Artikel 4 Absätze 1, 4 und 7 unterliegen, ergreifen die Mitgliedstaaten die…
Forstwirtschaftliche Interventionen sollten zur Umsetzung der Mitteilung der Kommission vom 16.Juli 2021 mit dem Titel „Neue EU-Waldstrategie für 2030“ und…
Um die biologische Vielfalt von Waldökosystemen in der gesamten Union zu verbessern, müssen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden, und zwar auch auf…
Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für Lebensräume und Arten, die gemäß der Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie 2009/147/EG geschützte Lebensräume…
Die Kommission hat einen Rahmen und Leitlinien zur Bestimmung des guten Zustands der gemäß der Richtlinie 92/43/EWG geschützten Lebensraumtypen sowie zur…
Darüber hinaus sollte die Kommission das Risiko der Entwaldung und Waldschädigung in einem Land oder in Teilen eines Landes anhand einer Reihe von Kriterien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.