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Um die erforderliche Anpassung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung durch Festlegung und Aktualisierung einer wissenschaftlich fundierten Methode zur Überwachung der Vielfalt von Bestäubern und Bestäuberpopulationen und zur Änderung der Anhänge I bis VII dieser Verordnung durch Anpassung der Gruppen und Listen von Lebensraumtypen, der Liste der Meeresarten, der für den Index häufiger Feldvogelarten verwendeten Liste, der Beschreibung, Einheit und Methodik der Biodiversitätsindikatoren für landwirtschaftliche Ökosysteme und Waldökosysteme und der Liste von Beispielen für Wiederherstellungsmaßnahmen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt zu erlassen, um die Erfahrungen aus der Anwendung der Verordnung zu berücksichtigen oder die Übereinstimmung mit den Lebensraumtypen des EUNIS sicherzustellen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit Folgenabschätzungen und angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, und zwar in Einklang mit den Grundsätzen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Um die notwendige Anpassung der Vorschriften für die Überwachung der Bodengesundheit und den Umgang mit kontaminierten Standorten sicherzustellen, sollte der…
Um dem technischen Fortschritt und möglichen späteren neuen internationalen Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte zur Änderung…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung der Anhänge dieser Richtlinie zu erlassen und um Verweise…
Um eine wirksame Bewertung der Fortschritte des Programms im Hinblick auf dessen Ziele sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Zur zeitgerechten und angemessenen Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, zur Gewährleistung der Flexibilität und um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.