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Die Kommission sollte eine Evaluierung der vorliegenden Verordnung vornehmen. Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte sich diese Evaluierung auf die Kriterien Effizienz, Effektivität, Relevanz, Kohärenz und erzielter Mehrwert stützen und die Grundlage der Abschätzung der Folgen weitergehender Maßnahmen bilden. Darüber hinaus sollte die Kommission unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse prüfen, ob auf der Grundlage gemeinsamer Methoden zur Bewertung des Zustands von Ökosystemen, die nicht unter die Artikel 4 und 5 der vorliegenden Verordnung fallen, zusätzliche Wiederherstellungsziele festgelegt werden müssen.
Die Kommission sollte eine Evaluierung dieser Richtlinie vornehmen. Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung…
Die Kommission sollte eine Evaluierung dieser Verordnung vornehmen. Gemäß Nummer 22 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere…
Die Kommission sollte eine Bewertung dieser Verordnung mit Blick auf die damit verfolgten Ziele durchführen und dabei auch die neuen technologischen,…
Die Kommission sollte eine Evaluierung dieser Verordnung vornehmen. Gemäß Nummer 22 der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung sollte…
Die Kommission sollte eine Evaluierung dieser Richtlinie vornehmen. Gemäß Nummer 22 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere…
Die Kommission sollte eine Evaluierung dieser Verordnung vornehmen. Gemäß Nummer 22 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.