Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung zieht eine erhebliche Veränderung des justiziellen Rahmens der Union nach sich und ihre Durchführung sollte daher aufmerksam verfolgt werden. Zu diesem Zweck sollte der Gerichtshof dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission innerhalb einer angemessenen Frist einen Bericht über die Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in den besonderen Sachgebieten an das Gericht und über die Ausweitung des Mechanismus für die Entscheidung, ob ein Rechtsmittel zulässig ist, vorlegen. Der Gerichtshof sollte insbesondere Anhaltspunkte liefern, anhand derer sich beurteilen lässt, ob die mit der Reform verfolgten Ziele sowohl im Hinblick auf die zügige Behandlung der Rechtssachen als auch auf die Effizienz bei der Prüfung der komplexesten bzw. sensibelsten Rechtsmittel und Vorabentscheidungsersuchen erreicht worden sind.
Gemäβ Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates hat der Gerichtshof gemeinsam mit dem Gericht…
Die Übertragung eines Teils der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen auf das Gericht sollte es dem Gerichtshof ermöglichen, mehr Zeit und Ressourcen für die…
Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates hat der Gerichtshof dem Europäischen Parlament, dem Rat und der…
Nach den Statistiken des Gerichtshofs nimmt die Zahl der anhängigen Vorabentscheidungsverfahren wie auch die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung dieser…
Die Bestimmung der besonderen Sachgebiete, in denen dem Gericht die Zuständigkeit zur Vorabentscheidung übertragen wird, sollte auf der Grundlage dieser…
Bis zum 26. Dezember 2017 erstellt der Gerichtshof einen Bericht für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission über mögliche Änderungen an der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.