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Die Übertragung eines Teils der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen auf das Gericht sollte es dem Gerichtshof ermöglichen, mehr Zeit und Ressourcen für die Prüfung der komplexesten und sensibelsten Vorabentscheidungsersuchen aufzuwenden und in diesem Rahmen den Dialog mit den nationalen Gerichten zu verbessern, indem er u. a. stärker von dem in Artikel 101 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vorgesehenen Mechanismus Gebrauch macht, der es ihm ermöglicht, das vorlegende Gericht innerhalb einer vom Gerichtshof gesetzten Frist zusätzlich zu den Schriftsätzen oder schriftlichen Erklärungen der in Artikel 23 der Satzung genannten Beteiligten um Klarstellung zu ersuchen.
Nach den Statistiken des Gerichtshofs nimmt die Zahl der anhängigen Vorabentscheidungsverfahren wie auch die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung dieser…
Diese Verordnung zieht eine erhebliche Veränderung des justiziellen Rahmens der Union nach sich und ihre Durchführung sollte daher aufmerksam verfolgt werden.…
Im Interesse der Rechtssicherheit und einer größeren Transparenz von Gerichtsverfahren sollten der Gerichtshof oder das Gericht in der Entscheidung über ein…
In Anbetracht des für die Verteilung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht geltenden materiellen Kriteriums ist es…
Artikel 51 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs ist im Einklang mit dem Wortlaut und der Systematik des neuen Artikels 225 EG-Vertrag und des neuen…
Der Gerichtshof sollte weiterhin über Vorabentscheidungsersuchen entscheiden, die sich zwar den genannten besonderen Sachgebieten zuordnen lassen, für die dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.