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Die Behörde gibt innerhalb von fünf Monaten nach Eingang eines Antrags eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.
Nach Eingang eines Antrags muss die Behörde innerhalb von fünf Monaten eine Stellungnahme zu der betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.
Nach Eingang eines Antrags hat die Behörde eine Stellungnahme zu der betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abzugeben.
Die Behörde gibt innerhalb von sechs Monaten nach Eingang eines gültigen Antrags eine Stellungnahme darüber ab, ob das Produkt und die Verwendung, für die es…
Die Behörde gibt innerhalb von sechs Monaten nach Eingang eines gültigen Antrags eine Stellungnahme ab. Diese Frist wird verlängert, wenn die Behörde gemäß…
Nach Eingang eines Antrags hat die Behörde eine Stellungnahme zu der betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abzugeben. Die Kommission entscheidet über die…
Die Behörde gibt innerhalb von sechs Monaten nach Eingang eines gültigen Antrags eine Stellungnahme darüber ab, ob der Stoff unter bestimmungsgemäßer Verwendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.