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Die im Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten für weit wandernde Fischbestände, die im Einklang mit den Empfehlungen und Entschließungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik festgelegt wurden, sollten für die gesamte Laufzeit auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden
Die im Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten, die im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten und Empfehlungen des Gemeinsamen wissenschaftlichen…
Die im Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten für weit wandernde Fischbestände, die im Einklang mit den Empfehlungen und Entschließungen der…
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sollten für seine gesamte Geltungsdauer auf die betreffenden Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Die Fangmöglichkeiten sollten für die gesamte Laufzeit des Durchführungsprotokolls zum Fischereiabkommen auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Die Fangmöglichkeiten sollten für die gesamte Anwendungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sollten für die Geltungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaatenaufgeteilt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.