Art. 2 32024R2462VERORDNUNG (EU) 2024/2462 DER KOMMISSION vom 19. September 2024 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024R2495VERORDNUNG (EU) 2024/2495 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 in Bezug auf Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion (Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024R2899VERORDNUNG (EU) 2024/2899 DER KOMMISSION vom 20. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/354 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024R2612VERORDNUNG (EU) 2024/2612 DER KOMMISSION vom 7. Oktober 2024 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chitosan, Clopyralid, Difenoconazol, Rückständen aus der Fettdestillation, Flonicamid, hydrolysierten Proteinen und Lavandulylsenecioat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024R3196VERORDNUNG (EU) 2024/3196 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2024 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Rettichblätter (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024R0264VERORDNUNG (EU) 2024/264 DER KOMMISSION vom 17. Januar 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Durchführung von Aktualisierungen für die jährlichen, monatlichen und monatlich zu übermittelnden kurzfristigen Energiestatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.