Erwägungsgrund 2 32024R2495
Serbien wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1244/2009 des Rates in die Liste der Länder aufgenommen, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind. Mit dieser Verordnung wurden Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion (auf Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden, von der Befreiung von der Visumpflicht ausgenommen.