Erwägungsgrund 273 32024R2509
Das Verfahren, nach dem die Unionsorgane derzeit dem Europäischen Parlament und dem Rat über Immobilienprojekte Bericht erstatten, sollte verbessert werden. Es sollte zulässig sein, dass die Unionsorgane neue Immobilienprojekte aus Einnahmen finanzieren, die von bereits verkauften Immobilien stammen. Deshalb sollte in den Bestimmungen zu Immobilienprojekten auf die Bestimmungen über interne zweckgebundene Einnahmen verwiesen werden. Dadurch könnte den sich wandelnden Anforderungen der Gebäudepolitik der Unionsorgane Rechnung getragen werden, und zugleich könnten Kosten eingespart und die Flexibilität verbessert werden.