Erwägungsgrund 272 32024R2509
Die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Union, auch in Bezug auf die zweckgebundenen Einnahmen und die damit zusammenhängenden Ausgaben, der sich daraus ergebende Saldo sowie die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Union gemäß der Bilanz, einschließlich aus Anleihe- und Darlehenstransaktionen, sollten Gegenstand des Entlastungsbeschlusses sein. Ebenso sollte die Prüfung sämtlicher Einnahmen durch den Rechnungshof zweckgebundene Einnahmen und die damit zusammenhängenden Ausgaben umfassen.