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Der Ausschluss sollte wie in der Richtlinie 2014/24/EU vorgesehen zeitlich befristet sein und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen.
Sind die Auftraggeber dazu verpflichtet oder entscheiden sie sich dafür, solche Ausschlusskriterien anzuwenden, so sollten sie die Richtlinie 2014/24/EU in…
Die Vorschriften für die Auftragsvergabe auf dem Gebiet der Maßnahmen im Außenbereich sollten mit den Grundsätzen der Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU in…
Damit die Unionsbeihilfen effizient eingesetzt werden können, muss ihre Auszahlung an die Begünstigten rechtzeitig erfolgen. Die Nichteinhaltung der im…
Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten die von den börsennotierten Gesellschaften zu erfüllenden Zielvorgaben zeitlich befristet sein und nur so…
Bei der Entscheidung über einen Ausschluss einer Person oder Stelle oder über die Verhängung einer finanziellen Sanktion gegen eine Person oder Stelle und bei…
Im Einklang mit der Richtlinie 2014/24/EU sollte es möglich sein, in beliebiger Reihenfolge den Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers zu überprüfen, Eignungs-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.