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Das einzige integrierte IT-System sollte so konzipiert und eingerichtet werden, dass eine Aggregation einschlägiger Informationen zu denselben Empfängern von Mitteln aus verschiedenen Finanzierungsprogrammen der Union möglich ist. Es sollte ausschließlich Risikoindikatoren verwenden, die objektiv und verhältnismäßig sowie für die Risikobewertung erforderlich sind und die auf zuverlässigen Quellen für aktuelle Informationen und Daten beruhen, die nach Möglichkeit in Echtzeit aktualisiert werden. Das einzige integrierte IT-System sollte für eine Nutzung im Einklang mit den für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden allgemeinen Datenschutzgrundsätzen konzipiert werden, was Datenminimierung und Speicherbegrenzung einschließt.
Damit die Funktionen des einzigen integrierten IT-Systems auch künftig einen hohen Standard aufweisen, sollten nach Möglichkeit bestimmte Aktionen und Maßnahmen…
Das einzige integrierte IT-System sollte auf Interoperabilität beruhen, wobei aktualisierte Informationen über Empfänger von Unionsmitteln automatisch und nach…
Um den Schutz des Haushalts vor Unregelmäßigkeiten wie Betrug, Korruption, Interessenkonflikten und Doppelfinanzierungen zu verbessern, sollten standardisierte…
Die Kommission sollte bis spätestens Ende 2027 eine Bewertung der Einsatzfähigkeit des einzigen integrierten IT-Systems vorlegen. Im Rahmen dieser Bewertung…
Im Interesse eines besseren Schutzes des Unionshaushalts sollte die Kommission ein integriertes und interoperables Informations- und Überwachungssystem zur…
Im Interesse eines besseren Schutzes des Unionshaushalts sollte die Kommission ein integriertes und interoperables Informations- und Begleitungssystem zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.