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Um die Verwaltung von Vermögenswerten zu sichern und gleichzeitig der Absicherung und Liquidität des Geldes Vorrang einzuräumen, sollten Beträge aus auf Grundlage des AEUV oder des Euratom-Vertrags verhängten Geldbußen, anderen Strafen oder Sanktionen, etwa angefochtene Geldbußen in Wettbewerbssachen, vorläufig eingezogen werden. Die Kommission sollte ferner die Möglichkeit haben, solche Beträge in finanzielle Vermögenswerte zu investieren und festzulegen, für welche Zwecke die daraus hervorgehenden Erträge zu verwenden sind. Da die Kommission nicht das einzige zur Verhängung von Geldbußen, anderen Strafen oder Sanktionen berechtigte Unionsorgan ist, ist es erforderlich, Bestimmungen für von anderen Unionsorganen verhängte Geldbußen, andere Strafen oder Sanktionen sowie Regeln für deren Einziehung festzulegen, die denen der Kommission entsprechen.
Die Kommission kann die vorläufig eingezogenen Beträge in finanzielle Vermögenswerte investieren, wobei sie der Absicherung und Liquidität des Geldes im…
Zusätzlich sollten diese Durchführungsbefugnisse der Kommission Folgendes abdecken: die Vorschriften, mit denen eine einheitliche Anwendung der Verpflichtungen…
Aus der Rechtsprechung , nach der die Kommission zur Zahlung von Zinsen oder sonstigen Aufwendungen verpflichtet ist, die für die Beträge der vom Gerichtshof…
Um die Union in die Lage zu versetzen, im Einklang mit dem Abkommen und unter den in den entsprechenden Bestimmungen des Abkommens festgelegten Bedingungen…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte hinsichtlich…
Angesichts der Besonderheiten von Forderungen in Form von Geldbußen oder anderen Strafen, die von den Unionsorganen auf der Grundlage des AEUV oder des Vertrags…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.