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Unter Berücksichtigung sowohl des Interesses der Nutzer am Zugang zu Informationen über EU-Düngeprodukte mit relativ langer Haltbarkeitsdauer als auch des Interesses der Wirtschaftsakteure an der Vermeidung unnötiger Kosten sollten die Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass das digitale Etikett für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens des EU-Düngeprodukts verfügbar ist.
das digitale Etikett bleibt für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Tag, an dem das Detergens oder Tensid in Verkehr gebracht wird, verfügbar, auch im Fall…
Die Wirtschaftsakteure müssen die Informationen nach Absatz 1 fünf Jahre ab dem Bezug des EU-Düngeprodukts bzw. fünf Jahre ab der Abgabe des EU-Düngeprodukts…
Da digitale Etiketten ähnlich wie physische Etiketten ein Mittel sind, um Nutzern verpflichtende Informationen über EU-Düngeprodukte bereitzustellen, sollten…
Bei der Entscheidung darüber, bei welchen Kennzeichnungselementen Wirtschaftsakteure, die EU-Düngeprodukte in einer Verpackung für Endnutzer auf dem Markt…
Um sicherzustellen, dass die Nutzer alle erforderlichen Kennzeichnungselemente auf dem digitalen Etikett erhalten und die Informationen nicht sowohl von einem…
Bei EU-Düngeprodukten, die mit oder ohne Verpackung an andere Wirtschaftsakteure geliefert werden, sollte es den Wirtschaftsakteuren gestattet sein, alle in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.