Erwägungsgrund 12 32022R2400VERORDNUNG (EU) 2022/2400 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022 zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2019/1021 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 30 32025R0914VERORDNUNG (EU) 2025/914 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1011 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 26 32019R2089VERORDNUNG (EU) 2019/2089 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1011 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32023R2507VERORDNUNG (EU) 2023/2507 DES RATES vom 9. November 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1890 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Die Verordnung (EU) 2019/1890 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32022R0312VERORDNUNG (EU) 2022/312 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/1429 hinsichtlich der Dauer des Bezugszeitraums für die Anwendung vorübergehend geltender Maßnahmen in Bezug auf die Erhebung von Wegeentgelten im Schienenverkehr (Text mit Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2020/1429 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32025R2075VERORDNUNG (EU) 2025/2075 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 in Bezug auf einen verkürzten Abwicklungszyklus in der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 sollte daher entsprechend geändert werden.