Erwägungsgrund 10 32018R1142VERORDNUNG (EU) 2018/1142 DER KOMMISSION vom 14. August 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf die Einführung bestimmter Kategorien von Lizenzen für die Luftfahrzeuginstandhaltung, die Änderung des Verfahrens für die Abnahme von Komponenten externer Lieferanten und die Änderung der Rechte von Ausbildungsbetrieben für Instandhaltungspersonal (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 26 32019R2089VERORDNUNG (EU) 2019/2089 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1011 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 12 32022R1035VERORDNUNG (EU) 2022/1035 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/954 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während der COVID-19-Pandemie
Die Verordnung (EU) 2021/954 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32021R2269VERORDNUNG (EU) 2021/2269 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1091 im Hinblick auf den Beitrag der Union für integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2018/1091 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022R0111VERORDNUNG (EU) 2022/111 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Januar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/216 hinsichtlich des Zollkontingents der Union für hochwertiges Rindfleisch aus Paraguay
Die Verordnung (EU) 2019/216 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32022R0312VERORDNUNG (EU) 2022/312 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/1429 hinsichtlich der Dauer des Bezugszeitraums für die Anwendung vorübergehend geltender Maßnahmen in Bezug auf die Erhebung von Wegeentgelten im Schienenverkehr (Text mit Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2020/1429 sollte daher entsprechend geändert werden.