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Die Wirtschaftsakteure sollten frei entscheiden können, ob sie ein digitales oder physisches Etikett bereitstellen möchten. Dadurch wird sichergestellt, dass sie über die Flexibilität verfügen, um sich für die Vorschriften entscheiden zu können, die ihrer Situation am angemessensten sind. Es ist besonders wichtig, keine ungerechtfertigten Kosten für kleine und mittlere Unternehmen zu verursachen, für die eine digitale Kennzeichnung angesichts der geringeren Mengen oder Arten der von ihnen gehandhabten EU-Düngeprodukte ein Problem darstellen könnte. Es ist auch wichtig, Unterstützung in Form von Beratungs- und Schulungsprogrammen anzubieten, damit solche Unternehmen die zur Einhaltung dieser Verordnung erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben können.
Die Entscheidung, ein digitales Etikett bereitzustellen, liegt in erster Linie bei den Herstellern und Importeuren, die für die Erfüllung der…
Bei EU-Düngeprodukten, die mit oder ohne Verpackung an andere Wirtschaftsakteure geliefert werden, sollte es den Wirtschaftsakteuren gestattet sein, alle in…
Bei der Entscheidung darüber, bei welchen Kennzeichnungselementen Wirtschaftsakteure, die EU-Düngeprodukte in einer Verpackung für Endnutzer auf dem Markt…
Bei EU-Düngeprodukten, die ohne Verpackung geliefert werden, müssen die Wirtschaftsakteure die Kennzeichnungselemente in einem Merkblatt angeben, um…
Da digitale Etiketten ähnlich wie physische Etiketten ein Mittel sind, um Nutzern verpflichtende Informationen über EU-Düngeprodukte bereitzustellen, sollten…
Die Bereitstellung von Informationen auf einem Etikett in digitaler Form (im Folgenden „digitales Etikett“) hat eindeutige Vorteile. Digitale Kennzeichnungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.