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Die folgenden Arten dürfen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern nicht befischt, an Bord behalten, umgeladen oder angelandet werden, wenn sie in Unionsgewässern angetroffen werden:
Atlantischer Sternrochen (Amblyraja radiata) in Unionsgewässern der ICES-Divisionen 3a und 7d sowie Unionsgewässern des ICES-Untergebiets 4;
Sandtigerhai (Carcharias taurus) in allen Unionsgewässern;
Glattrochen (Dipturus batis) beider Arten (Dipturus cf. flossada und Dipturus cf. intermedia) in Unionsgewässern der ICES-Untergebiete 3, 4 und 6 bis 10;
Hundshai (Galeorhinus galeus), wenn er mit Langleinen in Unionsgewässern der ICES-Untergebiete 4 und 6 bis 8 gefangen wird;
Heringshai (Lamna nasus) in allen Unionsgewässern;
Nagelrochen (Raja clavata) in Unionsgewässern der ICES-Division 3a;
Perlrochen (Raja undulata) in Unionsgewässern der ICES-Untergebiete 6 und 10;
Gemeiner Geigenrochen (Rhinobatos rhinobatos) in Unionsgewässern des Mittelmeers;
Walhai (Rhincodon typus) in allen Unionsgewässern.
Bei versehentlichen Fängen darf Exemplaren der in Absatz 1 genannten Arten kein Schaden zugefügt werden, und sie sind unverzüglich freizusetzen.
Nagelrochen (Raja clavata) in den Unionsgewässern der ICES-Division 3a;
Nagelrochen (Raja clavata) in Unionsgewässern der ICES-Division 3a;
Portugiesenhai (Centroscymnus coelolepis) in den Unionsgewässern der ICES-Division 2a und des ICES-Untergebiets 4 sowie in den Unionsgewässern und den…
Glattrochen (Dipturus batis) beider Arten (Dipturus cf. flossada und Dipturus cf. intermedia) in den Unionsgewässern der ICES-Division 2a und der…
Glattrochen (Dipturus batis) beider Arten (Dipturus cf. flossada und Dipturus cf. intermedia) in den Unionsgewässern der ICES-Division 2a und der…
Glattrochen (Dipturus batis) beider Arten (Dipturus cf. flossada und Dipturus cf. intermedia) in den Unionsgewässern der ICES-Division 2a und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.