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Mit der Verordnung (EU) 2023/194 des Rates wurde die Schonzeit für die gewerbliche Aalfischerei in den Meeres- und Brackgewässern der Union des Nordostatlantiks und des Mittelmeers sowie für Fischereifahrzeuge der Union in allen Meeresgewässern des Mittelmeers auf sechs Monate verlängert. Ebenfalls verboten sind alle Freizeitfischereien auf Aal in diesen Gewässern. Es wurde die Auffassung vertreten, dass eine sechsmonatige Schonzeit den Bestand besser schützen würde als die bis 2022 umgesetzten Unions- und nationalen Maßnahmen. Außerdem war man der Meinung, die verlängerte Schonzeit würde die Fortsetzung der Aalbesatzmaßnahmen ermöglichen, zur Wiederauffüllung des Aalbestands beitragen und einen weiteren Schritt in Richtung auf das in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates festgelegte Abwanderungsziel von mindestens 40 % der Blankaale bedeuten. Angesichts des nach wie vor kritischen Zustands des Europäischen Aals ist es angezeigt, diese Maßnahmen 2024 beizubehalten.
Während eines von jedem Mitgliedstaat festzulegenden Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Monaten ist für Fischereifahrzeuge der Union die Fischerei auf…
Während eines von jedem Mitgliedstaat festzulegenden Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Monaten ist für Fischereifahrzeuge der Union die Fischerei auf…
Auf ihrer 42. Jahrestagung 2018 hat die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) die Empfehlung GFCM/42/2018/1 über…
Während eines von jedem Mitgliedstaat festzulegenden Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Monaten ist die Fischerei auf Europäischen Aal in den…
Auf ihrer 42. Jahrestagung im Jahr 2018 hat die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) die Empfehlung GFCM/42/2018/1 über einen…
Was den Bestand des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) betrifft, so hat der ICES empfohlen, alle die Sterblichkeit beeinflussenden anthropogenen Faktoren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.