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In den Gutachten für bestimmte Bestände von Knorpelfischen (Rochen, Haie) empfiehlt der ICES aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustands Nullfänge. Darüber hinaus weisen solche Knorpelfische hohe Überlebensraten auf, wenn sie zurückgeworfen werden. Folglich sollten Fänge aus diesen Beständen zurückgeworfen und nicht angelandet werden, da Rückwürfe ihre fischereiliche Sterblichkeit nicht wesentlich erhöhen und sogar zur Erhaltung dieser Bestände beitragen würden. Daher sollte die Befischung solcher Arten verboten werden, da gemäß Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 die Anlandeverpflichtung nicht für Arten gilt, deren Befischung verboten ist. Unbeabsichtigt gefangenen Exemplaren dieser Arten wird kein Leid zugefügt, und sie sollten umgehend freigesetzt werden.
In seinen Gutachten für bestimmte Knorpelfischbestände (Rochen, Haie) empfiehlt der ICES aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustands bzw. in den Fällen, in…
Die wissenschaftlichen Gutachten für die Bestände von Knorpelfischen (Rochen, Haie) empfehlen aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustands Nullfänge. Darüber…
Für einige Jahre wurden bestimmte TACs für Knorpelfischbestände (Haie und Rochen) auf Null festgesetzt; gleichzeitig wurde vorgeschrieben, dass ungewollte…
Für einige Jahre wurden bestimmte TACs für Knorpelfischbestände (Haie und Rochen) auf null festgesetzt; gleichzeitig wurde vorgeschrieben, dass ungewollte…
Für einige Jahre wurden bestimmte TACs für Knorpelfischbestände (Haie und Rochen) auf Null festgesetzt; gleichzeitig wurde vorgeschrieben, dass ungewollte…
Für einige Jahre wurden bestimmte TACs für Knorpelfischbestände (Haie und Rochen) auf null festgesetzt; gleichzeitig wurde vorgeschrieben, dass ungewollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.