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Die wissenschaftlichen Gutachten für die Bestände von Knorpelfischen (Rochen, Haie) empfehlen aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustands Nullfänge. Darüber hinaus führen hohe Überlebensraten zu der Annahme, dass Rückwürfe ihre fischereiliche Sterblichkeit nicht erhöhen würden und für die Erhaltung dieser Arten vorteilhaft wären. Die Befischung solcher Arten sollte daher verboten werden. Gemäß Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 gilt die Anlandeverpflichtung nicht für Arten, deren Befischung verboten ist.
Für einige Jahre wurden bestimmte TACs für Knorpelfischbestände (Haie und Rochen) auf Null festgesetzt; gleichzeitig wurde vorgeschrieben, dass ungewollte…
Für einige Jahre wurden bestimmte TACs für Knorpelfischbestände (Haie und Rochen) auf null festgesetzt; gleichzeitig wurde vorgeschrieben, dass ungewollte…
Für einige Jahre wurden bestimmte TACs für Knorpelfischbestände (Haie und Rochen) auf Null festgesetzt; gleichzeitig wurde vorgeschrieben, dass ungewollte…
Für einige Jahre wurden bestimmte TACs für Knorpelfischbestände (Haie und Rochen) auf null festgesetzt; gleichzeitig wurde vorgeschrieben, dass ungewollte…
Für einige Jahre wurden bestimmte TACs für Knorpelfischbestände (Haie und Rochen) auf null festgesetzt; gleichzeitig wurde vorgeschrieben, dass Beifänge…
Bei den Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, die unter die Anlandeverpflichtung fallen, sollte berücksichtigt werden, dass Rückwürfe grundsätzlich nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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