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Im Jahr 2023 hat die Union mit dem Vereinigten Königreich bilaterale Konsultationen zur Festsetzung einer großen Zahl von TACs für 2024 für die in Anhang 35 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit aufgeführten Bestände geführt. Diese Konsultationen wurden gemäß Artikel 498 Absätze 2, 4 und 6 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit geführt. Die Union nahm an diesen Konsultationen auf der Grundlage von Spezifikationen des vom Rat am 12. Oktober 2023 gebilligten Standpunkts der Union und späterer ergänzender Non-Paper gemäß Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2021/1875 des Rates teil. Das Ergebnis der Konsultationen wurde in einem am 6. Dezember 2023 unterzeichneten schriftlichen Protokoll festgehalten und am 8. Dezember 2023 durch ein Addendum ergänzt. Die betreffenden Fangmöglichkeiten sollten daher in der im schriftlichen Protokoll angegebenen Höhe festgesetzt werden. Die anderen operativ mit den Fangmöglichkeiten verbundenen Maßnahmen, die ebenfalls in diesem schriftlichen Protokoll enthalten sind, sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.
Am 21. Dezember 2021 hat sich die Union mit dem Vereinigten Königreich auf die Festsetzung einer großen Zahl zulässiger Gesamtfangmengen (TACs) für 2022 für die…
TACs für Tiefseebestände, die in Anhang 35 des Handels- und Kooperationsabkommens für 2024 aufgeführt sind, wurden in die Verordnung (EU) 2023/194 aufgenommen,…
Die Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben 2023 trilaterale Konsultationen zu sechs gemeinsam bewirtschafteten und genutzten Beständen in den…
Die Bestände, für die ein höherer Prozentsatz als 25 % gelten sollte, sollten auf der Grundlage der Analyse der Ausschöpfung der Quote im jeweils ersten Quartal…
Am 4. Mai 2023 führten die Union und das Vereinigte Königreich Konsultationen über die Höhe der TAC für Sprotte in den Unionsgewässern und den Gewässern des…
Nach Artikel 498 Absatz 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.