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TACs für Tiefseebestände, die in Anhang 35 des Handels- und Kooperationsabkommens für 2024 aufgeführt sind, wurden in die Verordnung (EU) 2023/194 aufgenommen, aber als „noch festzulegen“ gekennzeichnet. Die Verordnung (EU) 2023/194 sollte daher geändert und die Fangmöglichkeiten für diese Bestände in der in dem schriftlichen Protokoll der Fischereikonsultationen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich für 2024 genannten Höhe festgesetzt werden.
Mit der Verordnung (EU) 2023/194 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge…
Mit der Verordnung (EU) 2023/194 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der…
Im Jahr 2023 hat die Union mit dem Vereinigten Königreich bilaterale Konsultationen zur Festsetzung einer großen Zahl von TACs für 2024 für die in Anhang 35 des…
Am 21. Dezember 2021 hat sich die Union mit dem Vereinigten Königreich auf die Festsetzung einer großen Zahl zulässiger Gesamtfangmengen (TACs) für 2022 für die…
Mit der Verordnung (EU) 2024/257 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für…
Grundlage für diesen Ansatz ist Artikel 499 Absatz 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit, dem zufolge jede Vertragspartei eine vorläufige TAC…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.