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Da bestimmte Vorschriften ohne Unterbrechung gelten sollten und um Rechtsunsicherheit im Zeitraum zwischen dem Ende des Vorjahres und dem Inkrafttreten der Verordnung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für das folgende Jahr zu vermeiden, sollten die Vorschriften der vorliegenden Verordnung über Verbote und Schonzeiten zu Beginn des Jahres 2025 weiterhin gelten, bis die Verordnung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 in Kraft tritt. Aus denselben Gründen sollten Bestimmungen, die vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 oder bis zum 31. Dezember 2026 gelten, Anfang 2026 oder 2027 bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026 bzw. 2027 weiterhin gelten.
Um die ununterbrochene Geltung der Vorschriften zu gewährleisten und Rechtsunsicherheit im Zeitraum zwischen dem Jahresende und dem Inkrafttreten der neuen…
Da bestimmte Vorschriften ohne Unterbrechung gelten sollten und um Rechtsunsicherheit im Zeitraum zwischen dem Ende des Jahres 2022 und dem Inkrafttreten der…
Da bestimmte Vorschriften ohne Unterbrechung gelten sollten und um Rechtsunsicherheit im Zeitraum zwischen dem Ende des Jahres 2019 und dem Inkrafttreten der…
Da bestimmte Vorschriften ohne Unterbrechung gelten sollten und um Rechtsunsicherheit im Zeitraum zwischen dem Ende des Jahres 2017 und dem Inkrafttreten der…
Da bestimmte Vorschriften ohne Unterbrechung gelten sollten und um Rechtsunsicherheit im Zeitraum zwischen dem Ende des Jahres 2017 und dem Inkrafttreten der…
Da die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/72, die Fangverbote für gefährdete Arten oder in Schonzeiten betreffen, ohne Unterbrechung gelten sollten, ist es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.