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Mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates hat die Union das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen angenommen. Mit dem Beschluss 98/414/EG des Rates hat die Union das Übereinkommen zur Durchführung dieses Seerechtsübereinkommens in Bezug auf die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände angenommen, das Grundsätze und Vorschriften für die Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresressourcen enthält. Im Rahmen ihrer umfassenderen internationalen Verpflichtungen beteiligt sich die Union an den Bemühungen um die Erhaltung der Fischbestände auf Hoher See.
Die Union hat mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 genehmigt. Mit dem Beschluss…
Die Union hat mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen genehmigt, das bestimmte Grundsätze und Regeln im Hinblick…
Mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates hat die Union das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 und das Übereinkommen zur…
Die Union hat mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen genehmigt, das u. a. bestimmte Grundsätze und Vorschriften…
Mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates hat die Union das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen…
Mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates hat die Union das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.