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In Bezug auf Mandipropamid in Zucchini stellte die Behörde bei der Überprüfung aller RHG für diesen Wirkstoff gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 fest, dass einige Angaben zu den Rückstandsuntersuchungen für Zucchini nicht vorliegen4. Die verfügbaren Informationen reichten der Behörde aus, um einen RHG von 0,2 mg/kg vorzuschlagen, der für die Verbraucher sicher ist, und die Datenlücke wurde in Anhang II der genannten Verordnung unter Angabe des Datums genannt, bis zu dem der Behörde die fehlenden Informationen zur Stützung des vorgeschlagenen RHG vorzulegen sind. Da der neue CXL von 0,2 mg/kg für Mandipropamid in „Fruchtgemüse, Kürbisgewächsen – Schlangengurken und Sommerkürbissen (Untergruppe)“ mit genießbarer Schale, der für Schlangengurken, Gewürzgurken, Zucchini und „Kürbisgewächse mit genießbarer Schale, sonstige“ gilt, durch Daten gestützt wurde und die Union beim Codex-Ausschuss für Pestizidrückstände dagegen keinen Vorbehalt geäußert hat, kann die Datenlücke in Bezug auf Rückstandsuntersuchungen für Mandipropamid in Zucchini als ausreichend berücksichtigt angesehen werden.
Für Mandipropamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor…
Einige der von der Behörde im Rahmen der Überprüfung der RHG für Trifloxystrobin gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgestellten Datenlücken…
Daher sollte der RHG für Cyflumetofen bei Zucchinis, Gewürzgurken und „sonstigen Kürbisgewächsen mit genießbarer Schale“ auf der Grundlage der bei…
Für Methomyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor. Sie…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Cyflumetofen…
Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Isoxaben Rückstandsuntersuchungen bei Zucchinis bewertet und eine mit Gründen versehene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.