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Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Fluopyram Rückstandsuntersuchungen bei Rapssamen bewertet und eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen RHG abgegeben. Diese Stellungnahme stützt sich auf den derzeitigen einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand. Da es nach den Technischen Leitlinien für die Extrapolation von RHG angezeigt ist, die Daten der Rückstandsuntersuchungen bei Rapssamen auf Kürbiskerne zu extrapolieren, ist es nicht erforderlich, die Behörde um eine mit Gründen versehene Stellungnahme speziell zu Kürbiskernen zu ersuchen.
Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Isoxaben Rückstandsuntersuchungen bei Zucchinis bewertet und eine mit Gründen versehene…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Cyflumetofen…
Daher sollte der RHG für Fluopyram bei Kürbiskernen auf der Grundlage der bei Rapssamen durchgeführten Rückstandsuntersuchungen auf 0,4 mg/kg festgesetzt…
In Bezug auf Fluopyram wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Kürbiskerne gestellt.
Die Behörde befand in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen bezüglich der Anwendung von Benzovindiflupyr bei Kürbisgewächsen mit ungenießbarer Schale,…
Für Mepiquat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor. Sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.