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Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Isoxaben Rückstandsuntersuchungen bei Zucchinis bewertet und eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen RHG abgegeben . Diese Stellungnahme der Behörde stützt sich auf den derzeitigen einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand. Da es nach den geltenden EU-Leitlinien für die Extrapolation von RHG angezeigt ist, die Daten der Rückstandsuntersuchungen bei Zucchini auf Gewürzgurken zu extrapolieren, ist es nicht erforderlich, die Behörde um eine mit Gründen versehene Stellungnahme speziell zu Gewürzgurken zu ersuchen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Cyflumetofen…
Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Fluopyram Rückstandsuntersuchungen bei Rapssamen bewertet und eine mit Gründen versehene…
Für Isoxaben wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Erbsen (frisch, ohne Hülsen)…
Für Isoxaben legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Daher sollte der RHG für Isoxaben bei Gewürzgurken auf der Grundlage der bei Zucchinis durchgeführten Rückstandsuntersuchungen auf 0,05 mg/kg festgesetzt…
In Bezug auf diesen Antrag beantragte ein Mitgliedstaat die Anwendung des in den Technischen Leitlinien für das Verfahren zur Festlegung von RHG vorgesehenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.